Datenschutz und Einverständniserklärungen für Corona-Schnelltests

Aktuelles

Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasopharyngealabstrich bzw. ein Nasalabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

(Hinweis: Sollte der Test positiv ausgefallen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt oder ein PCR-Testzentrum, um dort den erforderlichen PCR-Test vornehmen zu lassen. Sollte vor Ort unmittelbar ein PCR-Test möglich sein, wird dies aufgezeigt.)

Datenschutzinformation bei Durchführung von PoC-Antigen-Testung (Stand 13.11.2021) Im Rahmen des durchgeführten PoC-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 werden personenbezogene Daten erhoben. Die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) werden verarbeitet, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem die persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 IfSG weiterzugeben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts mit der positiv getesteten Person zu gewährleisten, wird die Rufnummer und – sofern angegeben – E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG erhoben. Ihre Daten werden lt. BMG bis zum 31.12.2024 aufbewahrt. Die Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne die Daten kann der Test jedoch nicht durchführt werden. Für die betroffene Person besteht das Recht auf Auskunft über die diese betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner besteht das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten A&A Arbeitsschutz, Kölner Str. 76, 41812 Erkelenz, Telefon: 02431 947970, Fax: 02431 4181 wenden.