Hinweise
zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2
Bei
der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein
Nasopharyngealabstrich bzw. ein Nasalabstrich durchgeführt. Dafür
wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase
eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger
Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten
Blutungen oder Reizungen kommen.
Ist
der Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test
durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Im
Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet, das
Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Ein
negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion
sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den
Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.
(Hinweis:
Sollte der Test positiv ausgefallen sein, wenden Sie sich bitte
umgehend an Ihren Hausarzt oder ein PCR-Testzentrum, um dort den
erforderlichen PCR-Test vornehmen zu lassen. Sollte vor Ort
unmittelbar ein PCR-Test möglich sein, wird dies aufgezeigt.)
Datenschutzinformation
bei Durchführung von PoC-Antigen-Testung
(Stand
13.11.2021)
Im
Rahmen des durchgeführten PoC-Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 werden
personenbezogene Daten erhoben. Die Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) werden
verarbeitet, um im Falle eines positiven Testergebnisses das
zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem die
persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 IfSG weiterzugeben.
Rechtsgrundlage
der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs.
1 IfSG. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts
mit der positiv getesteten Person zu gewährleisten, wird die
Rufnummer und – sofern angegeben – E-Mail-Adresse nach Art. 6
Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG erhoben. Ihre Daten
werden lt. BMG bis zum 31.12.2024 aufbewahrt.
Die
Bereitstellung der Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne die
Daten kann der Test jedoch nicht durchführt werden. Für die
betroffene Person besteht das Recht auf Auskunft über die diese
betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger
Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO
genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten
Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf
Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung.
Ferner besteht das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. Bei
Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten
A&A Arbeitsschutz,
Kölner Str. 76, 41812 Erkelenz, Telefon: 02431 947970, Fax: 02431
4181 wenden.